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   OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22   

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https://dejure.org/2023,19952
OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22 (https://dejure.org/2023,19952)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.07.2023 - 1 U 2377/22 (https://dejure.org/2023,19952)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Juli 2023 - 1 U 2377/22 (https://dejure.org/2023,19952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrssicherungspflicht bei Nassreinigung eines Fliesenfußbodens in Supermarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verkehrssicherungspflicht bei Nassreinigung eines Fliesenfußbodens in einem Supermarkt während der Öffnungszeiten

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgerutscht im Supermarkt = Schmerzensgeld für den Kunden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, NJW 2007, 762, 763; BGH, NJW 2007, 1683, 1684).

    Dabei sind Sicherungsmaßnahmen umso eher zumutbar, je größer die Gefahr und die Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung sind (BGH, NJW 2007, 762, 763).

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, NJW 2007, 762, 763; BGH, NJW 2007, 1683, 1684).

    Kommt es in Fällen, in denen hiernach keine Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernter liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen (BGH, NJW 2007, 1683, 1684).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2021 - 9 U 62/19

    Verkehrssicherungspflichten des Supermarktbetreibers: Verhinderung von Nässe im

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    Denn Nässe auf dem Fußboden kann nach allgemeiner Erfahrung ein Ausrutschen und Stürzen verursachen, vor allem weil ein Besucher, der den Supermarkt betritt, damit normalerweise nicht rechnet und dem Fußboden im Geschäft keine besondere Aufmerksamkeit zuwendet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2021 - 9 U 62/19, Rn. 15, juris).

    Nachdem eine objektive Pflichtverletzung erwiesen ist, streitet für die Kausalität dieser Pflichtverletzung für den Sturz bereits ein Anscheinsbeweis (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2021 - 9 U 62/19, Rn. 17, juris).

  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es somit zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 300/15, Rn. 24, juris).
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig bzw. in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 403/14, Rn. 10, juris).
  • BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93

    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    An die Sorgfaltspflichten der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte sind hinsichtlich der Auswahl und der Unterhaltung des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen; es ist zu gewährleisten, dass sich der Kunde bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann (BGH, Urteil vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93, Rn. 13, juris).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    Zinsen auf die Hauptsumme stehen dem Kläger erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag bzw. ab dem auf den Verzugseintritt folgenden Tag zu, § 187 Abs. 1 BGB entsprechend (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88, Rn. 25, juris).
  • OLG Koblenz, 27.09.1994 - 3 U 1595/93

    Verkehrssicherungspflicht für den Fußboden der Obst- und Gemüseabteilung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    Insbesondere sind Obst- und Gemüseverkaufsflächen in kurzen Abständen zu reinigen (OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.1994 - 3 U 1595/93, juris).
  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 16/90

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren nach teilweiser Wiederholung der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    Der Bundesgerichtshof hat lediglich ausgeführt, dass das Berufungsgericht, wenn es nur einen Teil der Beweisaufnahme erster Instanz wiederholt, das Ergebnis der nicht wiederholten Beweisaufnahme bei der Entscheidung nicht unberücksichtigt lassen darf, es sei denn die Partei hat auf das Beweismittel verzichtet (BGH, NJW 1991, 2082, 2083).
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 9 U 11/10

    Rechts-konvexe Skoliose im Thorakolumbalbereich als Folge eines Autounfalls;

    Auszug aus OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22
    Das Oberlandesgericht Hamm hat für folgende Verletzungen nach einem Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld von 10.000,- EUR zugesprochen (Urteil vom 13.07.2010, Az. 9 U 11/10): HWK-Fraktur des 6. Wirbelkörpers, 6 Wochen Halskrawatte, Operation (Einbringen einer Titan-Verriegelungsplatte mit operativer Versteifung der 5. bis 7. Halswirbel vorn), stationäre Reha-Maßnahme für 3 Wochen, endgradige Bewegungseinschränkung der Halswirbelsäule.
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